Impressum / AGBs
Dienstleistungen NRW UG (haftungsbeschränkt)
Schlangenstraße 20
44319 Dortmund
Deutschland
T E L . 015563897778
E - M A I L: info@dienstleistungen-nrw.de
A M T S G E R I C H T: Dortmund
H R - N R . HRB 37153
U S T . - I D DE454566085
S T E U E R - N R . 316/5718/1319
G E S C H Ä F T S F Ü H R U N G
Patrick H. Gövert

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstleistungen NRW UG (haftungsbeschränkt)
Schlangenstraße 20
44319 Dortmund
Deutschland
Geschäftsführung: Patrick H. Gövert
Amtsgericht Dortmund, HRB 37153
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Dienstleistungen NRW UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren
Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere im Bereich
Facility Management, Wartung, Instandhaltung sowie Bau-, Ausbau- und sonstige technische
und handwerkliche Dienstleistungen einschließlich aller damit zusammenhängenden
Nebenleistungen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gelten diese AGB uneingeschränkt. Gegenüber
Verbrauchern (§ 13 BGB gelten sie nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
1§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der
Leistungserbringung zustande.
§3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche
Angebot des Auftragnehmers.
(2) Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
und werden gesondert vergütet.
(3) Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsregelung:
• Ab einem Auftragswert von 5.000 € netto: 50 % Vorauszahlung bei
Auftragserteilung
• Restzahlung sofort nach vollständiger Auftragsbeendigung ohne Abzug
(3) Sämtliche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftraggeber gerät spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in
Verzug.
(5) Im Verzugsfall gilt:
• Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
• Verzugspauschale in Höhe von 40 € (bei Unternehmern)
• Mahnkosten in Höhe von 5 € je Mahnung
• sofortige Einstellung sämtlicher Arbeiten
• Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen
sowie Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen.
2§5 Einbeziehung der VOB/B
(1) Gegenüber Unternehmern gilt bei Bauleistungen ergänzend die VOB/B in der jeweils
gültigen Fassung als vereinbart.
(2) Im Kollisionsfall gilt folgende Rangfolge:
1. Individualvereinbarung
2. Angebot / Leistungsbeschreibung
3. diese AGB
4. VOB/B
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt die VOB/B nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Insbesondere hat er sicherzustellen:
• freien Zugang zu den Arbeitsbereichen
• Bereitstellung erforderlicher Versorgungsanschlüsse
• Abstimmung mit anderen Gewerken
(3) Verzögerungen oder Mehraufwendungen infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten
des Auftraggebers und berechtigen zur Anpassung von Fristen und Vergütung.
§7 Ausführungsfristen
(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, Lieferengpässe oder Verzögerungen durch Dritte führen zu
einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.
§8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 7 Tagen nach
Fertigstellungsanzeige abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Nutzung der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.
3(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§9 Gewährleistung
(1) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist:
• bei Bauleistungen: 4 Jahre
• bei sonstigen Leistungen: 1 Jahr
(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
§10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf:
• den jeweiligen Auftragswert oder
• maximal 100.000 € je Schadensfall,
je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden und
Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Haftungsausschluss bei Eingriffen und Betrieb
(1) Jegliche Haftung entfällt, wenn Leistungen oder Anlagen durch Dritte verändert,
unsachgemäß genutzt oder nicht ordnungsgemäß gewartet werden.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf Eingriffe Dritter, unterlassene
Wartung oder unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind.
4§12 Wartungsverträge
(1) Wartungsleistungen umfassen ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
(2) Eine umfassende Prüf- oder Überwachungspflicht besteht nicht.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Wartungsintervalle einzuhalten.
(4) Bei Nichteinhaltung entfällt jegliche Haftung des Auftragnehmers.
(5) Für Altanlagen wird keine Haftung übernommen.
§13 Bestandsschutz / Altanlagen
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für bestehende Bausubstanz, verdeckte
Mängel oder nicht erkennbare Installationen.
(2) Das Risiko solcher Gegebenheiten trägt ausschließlich der Auftraggeber.
§14 Subunternehmer
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
(2) Eine Haftung besteht nur für eine ordnungsgemäße Auswahl.
(3) Der Auftraggeber hat weder ein Weisungsrecht gegenüber Subunternehmern noch einen
Anspruch auf deren Auswahl.
§15 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Auftragnehmers.
§16 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB).
(2) In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich
ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch auf 10 % der Auftragssumme.
5§17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.
(2) Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§18 Projektbezogene Sonderbedingungen
(1) Individuelle Vereinbarungen und projektbezogene Sonderbedingungen haben Vorrang vor
diesen AGB.
(2) Diese sind ausschließlich wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(3) Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
§19 Datenschutz
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO.
§20 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Für Unternehmer ist Gerichtsstand Dortmund.
§21 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: 01.01.2026
Kontakt
E-mail: info@dienstleistungen-nrw.de
Anschrift: Schlangenstraße 20, 44319 Dortmund
